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„Ihre Zufriedenheit ist unser Ansporn“

 

Wir freuen uns, Ihnen bei der Erreichung Ihrer konkreten Anlageziele als Verwaltung für Wohneigentumsanlagen, Mietobjekte und auf Wunsch auch bei der Verwaltung Ihres Sondereigentums in einer WEG als Ihr Vertragspartner zur Seite zu stehen und Ihre Interessen zu vertreten.

 

Dabei wird besonderer Wert auf fachlich kompetentes Handeln, Kundenfreundlichkeit und die Verwaltung nach den Grundsätzen kaufmännischer Sorgfalt durch unser motiviertes Team gelegt. 

 

Besonders der persönliche Kundenkontakt liegt uns am Herzen!

Erfahrungsgemäß ist dabei eine enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan der Verwaltung unabdingbar.

Transparenz schafft Zufriedenheit und nur so kann eine den Erfordernissen entsprechende Kommunikation zwischen Eigentümergemeinschaft, Eigentümer und Verwaltung sichergestellt werden.

Die Verwaltungsbeiräte werden durch uns regelmäßig mit Veröffentlichungen verschiedener Fachliteratur, das Wohneigentumsgesetz und die Verwaltung betreffend, versorgt.

Sollte es erforderlich sein verfügen wir als Hausverwaltung natürlich auch über Kontakte zu Rechtsanwälten und Bausachverständigen.

Selbstverständlich ist auch die Kommunikation in englischer Sprache gewährleistet.

 

Unsere wesentlichen Arbeitsgrundlagen bilden das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 01.12.2020, die Teilungserklärung Ihrer Wohneigentumsanlage, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer sowie sonstige Gesetze und Vorschriften, welche auf das Wohneigentum bzw. Mietverhältnis zwingend anzuwenden sind.

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